Art 9-12
Sonntag, 20. Mai 2012
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 S T A T U T E N

 

 

Männergesangsverein-Kirchenchor Mauren

 


 

Art. 9               Zusammensetzung des Vorstandes

 

9.1      Präsident

 

9.2      Vizepräsident

 

9.3      Schriftführer

 

9.4      Kassier

 

9.5      Notenwart

 

9.6      zwei Beisitzer

 

 

 

Art. 10             Aufgaben des Vorstandes

 


Zum Aufgabenkreis des Vorstandes gehören:

 

10.1    Überwachung der Einhaltung der Statuten

 

10.2    Durchführung der Vereinsbeschlüsse

 

10.3    Vorbereitung der Mitgliederversammlung

 

10.4    Verwaltung des Vereinsvermögens

 

10.5    Festsetzung der Jahrestätigkeit und allfälliger ausserordentlicher Unternehmen

 

10.6    Erstattung des Jahresberichtes sowie der Vermögens- und Rechnungslage

 

10.7    Aufnahme von Anwärtern

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.



Art. 11             Aufgaben der Vorstandsmitglieder

 

 

Präsident:

 

11.1     Der Präsident vertritt den Verein nach innen und aussen. Er führt den Vorsitz bei den Sitzungen des Vorstandes und in den Mitgliederversammlungen.
             Der Präsident führt kollektiv mit  dem Schriftführer die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein.


 

Vizepräsident:

 

11.2       Der Vizepräsident tritt im Falle einer Verhinderung des Präsidenten mit allen Rechten Pflichten desselben für die Dauer der Verhinderung an die

             Stelle des Präsidenten

 

Schriftführer:

 

11.3     Der Schriftführer verfasst die Sitzungsberichte und ist verpflichtet, dieselben im Sitzungsprotokoll einzutragen. In gleicher Weise obliegt ihm die
             Verfassung und Eintragung von  Versammlungsberichten,
Berichten über Veranstaltungen, Aufführungen und Ausflügen (Jahresbericht).
             Er ist für die genaue Führung des Mitgliederbuches
verantwortlich. Auf Anordnung des Präsidenten erlässt er die Einladungen zu den
             Mitgliederversammlungen und führt kollektiv mit dem Präsidenten
die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein.


 

Kassier:

 

11.4     Der Kassier nimmt alle Einnahmen des Vereins in Empfang. Er bezahlt die vom Präsidenten zur Zahlung angewiesenen Rechnungen.
   Der Kassier ist zur Führung eines Kassabuches verpflichtet.
Er legt der Generalversammlung jährlich eine mit Belegen versehene
   Kassa- und Vermögensrechnung vor.


 

Notenwart:

 

11.5     Der Notenwart verwaltet die Musikalien kirchlicher und weltlicher Art, sowie auch die sonstigen Einrichtungsgegenstände des Vereins.

             Bei Übungen, Aufführungen Ausflügen etc. hält er das Nötige in Bereitschaft.


 

Beisitzer:

 

11.6     Die Beisitzer tragen alle Entscheidungen des Vorstandes verantwortlich mit.



Art. 12             Aufgaben von Chorleiter, Fähnrich und Rechnungsrevisoren

 

 

Chorleiter :

 

12.1       Der Chorleiter leitet die Gesangsübungen und Aufführungen. Er bestimmt im Einverständnis mit dem Vorstand die Anschaffung

             von Musikalien und in gleicher Weise die musikalischen Aufführungen.  Er bestimmt gegebenenfalls die Sänger für Einzelgesänge.
             Er prüft die Anwärter und teilt diese den entsprechenden Stimmen zu. Die Anstellung des Chorleiters wird vertraglich geregelt.
             Der Chorleiter ist zugleich Aktivmitglied des Vereins.

 

 

Fähnrich:

 

12.2          Der Fähnrich ist für die ordnungsgemässe Aufbewahrung der Vereinsfahne verantwortlich. Er ist auf Anordnung des Vorstandes verpflichtet,
bei kirchlichen und weltlichen Anlässen die Vereinsfahne
zu tragen.

 

 

Rechnungsrevisoren:

 

12.3          Die Rechnungsrevisoren sind verpflichtet, die ihnen vom Kassier alljährlich mit den entsprechenden Belegen vorgelegte Jahresrechnung zu prüfen.
Sie erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag zur Abnahme der Jahresrechnung.